„Der größte Teil des im Landkreis Harz produzierten Erneuerbare-Energien-Stroms wird mit der EEG-Umlage, die Stromkunden bundesweit einheitlich zahlen, vergütet und von den übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse vermarktet. Aus welchem Strommix ein Stromkunde des Landkreises Harz seinen Strom erhält, hängt also nicht vom Strommix des Landkreises Harz, sondern vom Liefervertrag ab. Wer sicher gehen möchte, dass er tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energien bezieht, benötigt einen ökostromliefervertrag. In RegModHarz wird unter anderem untersucht, auf welche Weise es möglich ist, den vor Ort erzeugten ökostrom an die Kunden im Landkreis Harz zu liefern.”
Dirk Filzek und Lars Nicklaus, CUBE Engineering GmbH in Kassel